Für alle zur Zucht eingesetzten Hunde ist die Hinterlegung des DNA-Profil bei der Stammbuchverwaltung der SKG
ab dem 1. Juli 2024 obligatorisch.
Tierärzt:innen, Züchter:innen, sowie Tierbesitzer:innen haben die Möglichkeit der Durchführung genetischer Analysen beim Hund. Mithilfe von Gentests kann das Vorliegen von Erbkrankheiten untersucht und mögliche Trägertiere identifiziert werden. Dies ermöglicht eine gezielte Verpaarung der Zuchttiere und kann im Falle einer bereits vorliegenden Erkrankung zur Diagnose beitragen. Anhand genetischer Tests auf bestimmte Fellfarbmerkmale und Haarlänge können Hinweise auf das mögliche Aussehen der Nachkommen erzielt werden.
Die Erstellung von DNA-Profilen ermöglicht sogenannte Abstammungsüberprüfungen, sodass die Abstammung der Welpen anhand bestimmter DNA-Marker eindeutig belegt werden kann.
Unser Partner für die Durchführung von Gentests & DNA-Profilen ist LABOGEN.
Link zur SKG Seite HIER
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